Heimtierjournal 169

Hobbyfarming – Tierhaltung zwischen Trend und Verantwortung Mit der Sehnsucht nach Naturverbundenheit, Entschleunigung vom digitalen Alltag und dem Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit wächst der Trend zum Hobbyfarming. Viele Menschen holen sich damit ein Stück Landleben in den eigenen Garten und verbinden Selbstversorgung mit Tierliebe und einem bewussteren Lebensstil. Aber was genau bedeutet Hobbyfarming überhaupt? Hobbyfarming lässt sich gut mit „Landwirtschaft als Freizeitbeschäftigung“ beschreiben. Dazu zählt nicht nur der Anbau von Obst und Gemüse, sondern auch die Haltung von Kleintieren bis hin zu Weidetieren. Besonders beliebt ist die Hühnerhaltung. Schon wenige Tiere können den Alltag bereichern und bei geeigneten Bedingungen täglich frische Eier liefern. HOBBYFARMING ALS ATTRAKTIVES HOBBY Hobbyfarming hat aus mehreren Gründen an Attraktivität gewonnen. Es bietet einen Ausgleich zum Alltag und kann durch Arbeit an der frischen Luft, Tierbeobachtung und feste Routinen das eigene Wohlbefinden fördern. Viele Menschen reizt darüber hinaus der Gedanke der Selbstversorgung und die damit verbundene Unabhängigkeit und Nähe zu der Herkunft der Produkte. Wer Produkte aus dem eigenen Garten verzehrt, erkennt den Wert frischer Nahrungsmittel und hat zudem einen transparenten Blick auf die Haltung und die Pflege der Tiere. Durch das tägliche Versorgen wird ein realistisches Verständnis für artgerechte Haltung, Bedürfnisse und Grenzen entwickelt, wodurch ein stärkeres Bewusstsein für Tierwohl entsteht und der Tierschutz unterstützt werden kann. Ein weiterer damit einhergehender Vorteil ist die wertvolle Unterstützung von Naturschutz und Landwirtschaftspflege. So können Weidetiere beispielsweise Flächen offenhalten, Artenvielfalt fördern und eine Verbuschung, was das Zuwachsen von Wiesen mit Sträuchern und jungen Bäumen meint, verhindern. UNTERSCHIED ZWISCHEN NUTZTIER- UND HAUSTIERHALTUNG „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Dieses besagt § 1 des Tierschutzgesetzes und gilt für alle Tiere gleichermaßen. Relevant ist allerDIE KLEINE FARM IM EIGENEN GARTEN 6

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