„Du musst leider draußen bleiben“: Außenhaltung von Hunden ist zwar möglich, unterliegt aber bestimmten Regeln. © fizkes

In unserer heutigen Welt sind die allermeisten Hunde echte Stubenhocker, die häufig nur zum Gassigehen vor die Tür kommen. Doch wer über einen Garten verfügt, kann zumindest zeitweise auch eine eher klassische Halteweise ausprobieren, die des Draußen-Haltens. Was man dabei beachten muss, damit es sowohl für Mensch wie Hund keine Qual ist, zeigen wir nun.

1. Die äußeren Faktoren

Im Haus haben Herrchen und Frauchen Kontrolle darüber, wann ihr Wauwau nach draußen kommt und was er dort anstellt. Bei einer Außenhaltung ist das weniger der Fall. Daher sollten, dem Schutz des Hundes wegen, einige Faktoren erfüllt sein:

  • Eine ausreichend hohe, tiefe und intakte Umzäunung des Bereichs
  • Keine giftigen, dornigen oder anderweitig für das Tier gefährlichen Gewächse
  • Ein Gartentor, bei dem sichergestellt ist, dass es von selbst schließt
  • Keine anderen Gegenstände, an denen sich das Tier verletzen könnte (Kabel, …)

Zudem muss beachtet werden, dass der Hund alles, was in diesem Bereich liegt, als sein Revier ansehen wird. Das heißt, wenn man dort auch die guten Gartenpolster lagert, muss man damit rechnen, dass der Vierbeiner es sich darauf bequem macht.

2. Bitte kein Hundeparkplatz

180 cm sollte der Zaun mindestens hoch sein, sonst kommen Hunde, erst recht große, sportliche Exemplare, im Sprung darüber. © callipso88

Wer einen Hund im Freien halten will, muss dabei auch mental einiges erledigen. Zunächst ist es von immenser Wichtigkeit für die Hundeseele, dass die „Außenlage“ nicht dazu verwendet wird, ihn wie ein Gartenwerkzeug bei Zeitmangel einfach abzustellen. Auch ein „Draußen-Hund“ ist Rudeltier und hängt sehr an seiner Bezugsperson. Dieser Kontakt muss auch in diesem Fall tagtäglich sichergestellt werden. Selbst wenn Bello im Garten die Möglichkeit hat, sich zu erleichtern, entbindet das seine Besitzer nicht von der Pflicht, mit ihm täglich ihre Runden zu drehen, Gassigehen ist mehr als nur das Geschäft zu verrichten.

Was man ebenfalls nicht tun sollte, auch wenn es gesetzlich erlaubt ist: Den Hund an einer Laufleine halten. Egal wie lang diese ist, sie schränkt ihn immer ein. Falls es Probleme mit zu niedrigen Zäunen geben sollte, sollten lieber diese erhöht werden. Ein letzter Punkt ist Konsequenz. Wie bei allem anderen so muss auch hier das Tier eine Routine entwickeln können. Es ist, falls die anderen Faktoren stimmen, okay, den Hund beispielsweise morgens in den Garten zu lassen und abends hereinzuholen. Aber das muss dann auch jeden Tag erfolgen.

3. Wetterschutz

Wir kommen zu einem Punkt, bei dem sowohl das Gesetz eine Rolle spielt wie die Liebe zum Tier. Die absolute Basis, die auch gesetzlich gefordert wird, ist eine Hundehütte. Diese muss präzise Mindestanforderungen erfüllen. Sie muss:

  • Vor allen Witterungseinflüssen, besonders aber Nässe schützen
  • Mit der Öffnung von der Wetterseite abgewandt stehen (hierzulande meist Westen)
  • Rundherum (auch von unten) wärmegedämmt sein
  • Groß genug sein, damit das Tier sich bequem und vollständig darin ausstrecken kann, aber nicht so groß, dass seine Körperwärme nicht ausreicht, um das Hütten-Innere bei Kälte zu erwärmen, in diesem Fall muss sie beheizbar sein
  • Auf einem auch bei Starkregen trockenen, vom Boden etwas erhöhten Fundament stehen; das können schon Gehwegplatten sein, die man auf die Wiese legt

Zudem muss die Hundehütte regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, gründlich gereinigt werden, damit sich darin kein Schimmel und kein Ungeziefer breitmachen. Tipp: Steht im Außenbereich eine größere wetterfeste Behausung zur Verfügung (Gartenhäuschen, Carport mit Seitenwänden etc.) und möchte man diese alternativ nutzen, kann man sie mit einer aus Stoff bestehenden Hundehöhle wohnlich machen.

4. Die richtige Rasse

Die Hütte muss keine Veranda-bewehrte Luxusbehausung sein. Aber sie sollte das Tier vor allen Wetterunbilden schützen und Platz haben. © Roman Milert

Doch auch wenn bis hierhin alle Faktoren stimmen, wäre es falsch anzunehmen, dass jeder Hund für eine Außenhaltung gleichgut geeignet wäre. Schuld ist hier die Zucht, die viele Rassen schlicht und ergreifend „nicht outdoortauglich“ hat werden lassen. So sind beispielsweise Dackel oder Pekinesen schlecht für die Außenhaltung geeignet, weil es ihnen an einem wärmenden Unterfell mangelt. Umgekehrt können kurzschnauzige Tiere, etwa Boxer, bei großer Hitze Probleme bekommen.

Neben der Rasse ist der richtige Zeitpunkt zu beachten, an dem der Hund raus kann. Ein Labrador wäre zwar fähig dazu, wenn er aber bereits seit vier Jahren im Haus lebt, wäre eine nun folgende Außenhaltung eine Strafe für ihn. Besser ist es, im Welpenalter ab rund drei Monaten damit zu beginnen, den Hund immer wieder stundenweise und sich steigernd im Rahmen einer korrekten Erziehung draußen alleine zu lassen. Allerdings: Bei acht, besser sechs Stunden völligen Alleinseins im Garten sollte die Grenze gezogen werden, darüber beginnt Tierquälerei, der Hund leidet, weil er alleine ist.

5. Der Alltag

Es wäre falsch, anzunehmen, dass man durch eine Außenhaltung seine Wohnung vor den „Spuren“ des Tieres schützen könnte. Wie erwähnt sollte der Hund nicht länger als maximal acht Stunden alleine sein. Das heißt, entweder man geht die restliche Zeit zu ihm raus oder er darf ins Haus.

Ferner bedeutet die Außenhaltung nicht, dass man auch nur ein Jota weniger in die Tierpflege investieren müsste. Im Gegenteil. Dadurch, dass der Hund über einen längeren Zeitraum unbeobachtet draußen toben darf, wird man hier tendenziell eher noch mehr Zeit einplanen müssen. Natürlich benötigt er draußen, erst recht, wenn kein zweiter Hund vorhanden ist, ausreichende Spielmöglichkeiten, damit Langeweile vermieden wird. Und dass er dort auch dauerhaften Zugriff auf täglich frisches Wasser und Nahrung haben muss, ist Ehrensache.

* inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
** innerhalb Deutschlands